_ mit Schreiben vom 1. September 2020 gebeten, sich zur Vereinfachung des Verfahrens an RA Hablützel zu wenden. Ferner habe sie (u.a.) auch ihren Ermächtigungsantrag vom 2. Juli 2020 RA Hablützel zugestellt, dessen Eingang er am 8. Juli 2020 quittiert habe. Vom angeblich bereits am 1. September 2019 erfolgten Mandatsentzug habe sie erst durch die Eingabe von A.________, welche am 22. September 2020 bei ihr eingegangen sei, erfahren. Am 4. Oktober 2020 stellte A.________ ein Ausstandsgesuch gegen den fallführenden Staatsanwalt Hausherr. Am 2. März 2021 wies das Obergericht des Kantons Zürich das Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt Hausherr ab.