Bei seiner Verhaftung am 4. März 2022 habe er zudem einen verwirrten Eindruck gemacht. Die Vorinstanz ging auch davon aus, dass er seine gesundheitliche Situation "dramatisiert" dargestellt habe. Aufgrund dieser Umstände sei eine erhebliche Rückfallgefahr nicht von der Hand zu weisen. Diese müsse jedoch gutachterlich abgeklärt werden. Die Staatsanwaltschaft habe die Begutachtung sofort in Auftrag zu geben und ein Kurz- oder Vorabgutachten einzuholen. Bis dahin sei die Wiederholungsgefahr zu bejahen.