Die beiden Jungen hätten übereinstimmend und je konsistent sowie ohne Übertreibungen ausgesagt, der Täter habe das Opfer zwei bis drei Mal mit dem Fuss gegen den Kopf bzw. ins Gesicht getreten, nachdem dieses auf der Flucht gestolpert sei. Das Verletzungsbild gemäss den Fotos unmittelbar nach dem Vorfall und den Fotos am Tag danach sowie gemäss dem ärztlichen Attest vom 30. August 2021 decke sich zudem mit den Aussagen der beiden Jungen. Gestützt darauf ist die Vorinstanz davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer die versuchte schwere Körperverletzung mit "sehr hoher Wahrscheinlichkeit" begangen habe.