Die von A.________ dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Bern (Beschwerdekammer in Strafsachen) mit Beschluss vom 11. März 2021 ab. Es bejahte den dringenden Tatverdacht sowie Flucht- und Wiederholungsgefahr. Die Dauer der Haft beurteilte es als verhältnismässig. Mildere Ersatzmassnahmen, welche die Flucht- und Wiederholungsgefahr hinreichend bannen könnten, seien nicht ersichtlich. B. A.________ führt Beschwerde in Strafsachen mit dem Antrag, den Beschluss des Obergerichts aufzuheben. Er sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Eventualiter sei der Beschluss des Obergerichts aufzuheben und die Sache zum neuen Entscheid an dieses zurückzuweisen.