1. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führt seit dem 3. August 2017 gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs. Am 2. Januar 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft einen Wechsel der amtlichen Verteidigung. Dagegen erhob A.________ Beschwerde und stellte dabei mehrere Rechtsbegehren. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft trat mit Beschluss vom 15. Februar 2023 auf die Beschwerde nicht ein. Es führte dabei zusammenfassend aus, bezüglich der Rechtsbegehren Ziffern 1 und 3 der Beschwerde sei mangels rechtlich geschützten Interesses auf die Beschwerde nicht einzutreten.