1. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich führt eine Strafuntersuchung gegen C.________ wegen sexueller Nötigung etc. zum Nachteil von A.________. Am 5. Februar 2020 bestellte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich A.________ in der Person von Rechtsanwältin B.________ eine unentgeltliche Rechtsbeiständin. Am 24. Juli 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage beim Bezirksgericht Dielsdorf gegen C.________ wegen sexueller Nötigung, versuchter sexueller Nötigung, mehrfacher Drohung, mehrfacher Nötigung, einfacher Körperverletzung und wiederholter Tätlichkeiten. Mit Urteil vom 2. März 2021 sprach das Bezirksgericht Dielsdorf C._____