In analoger Anwendung der Theorie der doppelrelevanten Tatsachen reicht es für das Eintreten auf die Beschwerde in Strafsachen, dass der Beschwerdeführer die Beschwerdelegitimation für das vorliegende Verfahren plausibel behauptet (vgl. Urteil 2C_329/2021 vom 21. September 2021 E. 1.3 mit Hinweisen). 2.2. Die Rechtsverweigerungsbeschwerde zielt darauf ab, einen Entscheid in der Sache herbeizuführen (Urteil 1C_463/2018 vom 21. Dezember 2018 E. 2; vgl. BGE 125 V 373 E. 1; 104 Ib 307 E. 2c).