A. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen versuchter einfacher Körperverletzung. Am 8. Januar 2021 wies das Büro für amtliche Mandate der Oberstaatsanwaltschaft das Gesuch von A.________ um Bestellung eines amtlichen Verteidigers ab. Am 24. Februar 2021 wies das Obergericht des Kantons Zürich die Beschwerde von A.________ gegen die Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft ab. B. Mit Beschwerde vom 6. April 2021 beantragt A.________ sinngemäss, diesen Beschluss des Obergerichts aufzuheben und es anzuweisen, ihm eine amtliche Verteidigung zu bestellen. C. Die Oberstaatsanwaltschaft und das Obergericht verzichten auf Vernehmlassung. Erwägungen: