Aus dem Polizeirapport vom 19. Januar 2023 ergibt sich nicht, dass er das Siegelungsbegehren begründet hätte. Ab 10.14 Uhr wurde der Beschwerdeführer in Anwesenheit seines zwischenzeitlich aufgebotenen Verteidigers polizeilich einvernommen. Dabei wurde ihm die Frage Nr. 17 gestellt: "Sie wurden in Kenntnis gesetzt, dass die Möglichkeit besteht, diese Datenträger siegeln zu lassen. Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihre Datenträger nach verbotenen Dateien durchsuchen oder möchten Sie diese siegeln lassen?". Darauf antwortete der Beschwerdeführer: "Ich möchte die Datenträger siegeln lassen. Ich vertraue da auf die Beratung meines Rechtsanwaltes.