je mit Hinweisen). Damit eine Siegelung durch die Strafverfolgungsbehörde erfolgt, muss die betroffene Person aber immerhin einen spezifischen Siegelungsgrund sinngemäss anrufen bzw. glaubhaft machen (Urteil 1B_273/2021 vom 2. März 2022 E. 3.3 mit Hinweisen). 2.2. Die Hausdurchsuchung beim Beschwerdeführer fand laut Durchsuchungsprotokoll am 18. Januar 2023 von 06.10 bis 07.10 Uhr statt. Unbestritten ist, dass er dabei die Siegelung der sichergestellten Gegenstände verlangte. Aus dem Polizeirapport vom 19. Januar 2023 ergibt sich nicht, dass er das Siegelungsbegehren begründet hätte.