B. Mit Beschwerde vom 28. März 2023 beantragt A.________, die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts aufzuheben und das Entsiegelungsbegehren abzuweisen. Das Verfahren sei auf die Fragen des Tatverdachts und der Verhältnismässigkeit zu beschränken und zu sistieren. Vor dessen Fortführung seien verschiedene Daten aus dem "Google Drive" Online-Speicher des Beschwerdeführers resp. von Google zu beschaffen. C. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtet auf Vernehmlassung. Die Staatsanwaltschaft beantragt, sowohl die Beschwerde als auch das Sistierungsgesuch abzuweisen. Erwägungen: