Am 2. Februar 2023 stellte die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Zürich ein Entsiegelungsgesuch. Das Zwangsmassnahmengericht hat mit Verfügung vom 7. März 2023 festgestellt, dass kein gültiges Siegelungsbegehren vorliege, ist auf das Entsiegelungsbegehren der Staatsanwaltschaft nicht eingetreten und hat die sichergestellten Gegenstände zur Durchsuchung und zur weiteren Verwendung im Strafverfahren freigegeben.