A. Im Verfahren Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich und B.________ gegen C.________ betreffend mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind etc. fällte das Bezirksgericht Dielsdorf, II. Abteilung, am 1. Dezember 2020 ein Urteil. Mit schriftlicher Berufungserklärung vom 11. Januar 2021 stellte B.________ verschiedene Verfahrensanträge und einen Berufungsantrag. Es erfolgte keine Anschlussberufung. B. Mit Beschluss vom 10. März 2021 machte das Obergericht im Hinblick auf die Öffentlichkeit der Berufungsverhandlung verschiedene Auflagen. C. Gegen diesen Beschluss erhebt A.________ beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen.