3. 3.1. Der Beschwerdeführer führte in seinem Haftentlassungsgesuch vom 3. Januar 2023 aus, er habe bereits zweimal ein derartiges Gesuch bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Diese habe seine Gesuche aber nicht behandelt und dafür das Einverständnis seiner Verteidigerin eingeholt. Dies sei gegen seinen Willen. Er könne nicht akzeptieren, dass er prozessual entmündigt werde. Er ersuche darum, das Haftverfahren einzuleiten und ihm vor dem Entscheid die Gehörsrechte, inklusive Akteneinsicht und Äusserungsmöglichkeit, zu gewähren.