__ ein Haftentlassungsgesuch. Die Staatsanwaltschaft leitete dieses am 6. Januar 2023 gemeinsam mit einem Abweisungsantrag sowie einem Gesuch um Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate an das Zwangsmassnahmengericht weiter. Dieses wies am 14. Januar 2023 das Haftentlassungsgesuch ab und verlängerte die Untersuchungshaft vorläufig um zwei Monate bis längstens 14. März 2023.