Vorher lebte sie alleine in Deutschland. Dass ihr dies Schwierigkeiten bereitet hätte, macht sie nicht geltend. Zwar hat sie zu den Eltern, vor allem zur mitbeschuldigten Mutter, der die Staatsanwaltschaft Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung vorwirft, ein nahes Verhältnis; ebenso zum Bruder, der auch in der Schweiz wohnt. Ihr übriges Beziehungsumfeld besteht jedoch ausschliesslich aus Personen in Deutschland (staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 11. August 2020, Antwort auf Frage 120). Freunde in der Schweiz hat sie nicht. Ebenso wenig gehört sie hier einem Verein an. Sie ist in der Schweiz somit persönlich nicht integriert.