A. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai 2020 ihre knapp drei Jahre alte, schwer behinderte Tochter getötet zu haben. Am 10. August 2020 nahm die Polizei A.________ fest. Mit Verfügung vom 14. August 2020 versetzte sie das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau in Untersuchungshaft. Am 4. November 2020 wies dieses ein Haftentlassungsgesuch von A.________ ab.