I in fine, erster Absatz). Der Beschwerdeführer beantragt sodann (in Ziffer 2 seines Rechtsbegehrens), er sei auch bezüglich des Vorwurfes der ungetreuen Geschäftsbesorgung als Privatkläger zuzulassen. Ziffer 2 des beschwerdeführerischen Rechtsbegehrens bezieht sich auf Dispositiv Ziff. 3 der Teileinstellungsverfügung. Dort wurde der Beschwerdeführer für den Vorwurf des Betruges und der Urkundenfälschung als Privatkläger (in der noch hängigen Strafuntersuchung gegen die Beschwerdegegner 2 und 3) zugelassen, nicht aber für den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Diesbezüglich (Dispositiv Ziff.