1. Zunächst sind die Gegenstände des angefochtenen Entscheides und die vom Beschwerdeführer gestellten Rechtsbegehren zu klären: Der Beschwerdeführer beantragt (in Ziffer 1 seines Rechtsbegehrens), die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, ein Strafverfahren gegen die Beschwerdegegner 2 und 3 "wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und allfällig weiteren in Frage kommenden Delikten formell zu eröffnen". Sie sei "anzuweisen, die Strafuntersuchung ohne jegliche Einschränkung zu führen, wobei sie insbesondere berechtigt sei, die Strafuntersuchung auf weitere zu Tage tretende Sachverhalte und Delikte und allenfalls weitere Personen auszudehnen".