1 StGB), ev. Misswirtschaft (Art. 165 Ziff. 1 StGB), Widerhandlung gegen das BVG (Art. 76 Abs. 3 BVG) und mehrfacher Widerhandlung gegen das SVG (Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG) werden in Anwendung von Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO eingestellt. 3. A.________ wird nur bezüglich der Verfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung zu dessen Nachteil gemäss den Ziffern 3.1 bis 3.9 der Einstellungsbegründung als Privatkläger zugelassen. 4. Die Zivilklage von A.________ wird auf den Zivilweg verwiesen. 5. Die Beweisanträge der Privatklägerschaft (...) werden in Anwendung von Art. 318 Abs. 2 StPO abgewiesen."