Aus ihren Ausführungen geht jedoch implizit hervor, dass sie diesen Verhältnissen für die Prognose keine massgebende Bedeutung zugesprochen hat. Im Weiteren hat sie substanziiert dargelegt, aus welchen Gründen sie davon ausgeht, dass gewalttätige Auseinandersetzungen mit dem Geschädigten unter Beteiligung des Beschwerdeführers ernsthaft zu befürchten sind. Aus ihren Erwägungen wird deutlich, dass derartige Auseinandersetzungen entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers gerade keine bloss theoretische Möglichkeit sind.