Es habe im Vorfeld Streit zwischen ihm und dem Bruder des Beschwerdeführers gegeben, weil dieser ihm fälschlicherweise unterstellt habe, dessen Mutter beleidigt zu haben. Der Beschwerdeführer bestreite zwar - so die Vorinstanz weiter - die Darstellung des Geschädigten sowie die ihn ebenfalls belastenden Aussagen von dessen Mutter als falsch und höchst unglaubwürdig. Er mache weiter insbesondere geltend, er habe seinen Bruder bei der Auseinandersetzung mit dem Geschädigten am 27. Januar 2020 in keiner Art und Weise unterstützt.