B. Gegen die letzte Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts gelangte A.________ an das Obergericht des Kantons Aargau. Er verlangte die Aufhebung der Verfügung und ein Absehen von strafprozessualen Zwangsmassnahmen. Mit Entscheid vom 25. Februar 2021 wies das Obergericht das Rechtsmittel ab.