Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen einfacher Köperverletzung, eventuell wegen versuchter schwerer Körperverletzung oder wegen Angriffs. Die Untersuchung steht im Zusammenhang mit einem Vorfall am 27. Januar 2020 in U.________, bei dem es zwischen den Brüdern A.________ und B.________ einerseits und C.________ andererseits zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung gekommen sein soll, als deren Folge Letzterer namentlich Mittelgesichtsbrüche davontrug. Mit Verfügung vom 31. Januar 2020 verfügte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau gegen A._____