1. Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen A.________ ersuchte die Zürcher Oberrichterin Katinka Eichenberger den Zürcher Kantonsrat um Entbindung vom Amtsgeheimnis. Dessen Geschäftsleitung entsprach dem Gesuch mit Beschluss vom 9. Februar 2023 und entband die Oberrichterin in Bezug auf das erwähnte Strafverfahren vom Amtsgeheimnis. Mit Beschwerde vom 25. März 2023 beantragt A.________ sinngemäss, diesen Beschluss aufzuheben und die Sache an den Kantonsrat zurückzuweisen mit der Anweisung, darüber im Plenum einen neuen Entscheid zu fällen. Er ersucht, seiner Beschwerde aufschiebende Wirkung beizulegen. Vernehmlassungen wurden keine eingeholt.