Wie die Verletzungen genau entstanden sind und insbesondere wer dem Geschädigten die Brandverletzungen an Gesicht und Körper zugefügt hat, ist umstritten. Hinzu kommt, dass der Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung schwer wiegt, was objektiv gesehen einen erheblichen Anreiz schafft, auf das Beweisergebnis Einfluss zu nehmen. Zudem offenbart das dem Beschuldigten vorgeworfene Vorgehen eine erhebliche Gewaltbereitschaft, was bei der Frage, ob er im Fall einer Freilassung versucht sein könnte, die Mitbeschuldigten oder den Geschädigten einzuschüchtern oder auf andere Weise zu einem ihm günstigen Aussageverhalten zu bewegen, ebenfalls eine Rolle spielt.