Im Rahmen der bisherigen Strafuntersuchung habe er sich äusserst kooperativ gezeigt. Auch habe er an der Einvernahme vor dem Bezirksgericht glaubhaft dargelegt, dass er sich strikt an Ersatzmassnahmen in der Form eines Kontakt- und Rayonverbots halten würde. Seine Vorstrafen fielen nicht massgeblich ins Gewicht. Als Jugendlicher habe er lediglich Bagatelldelikte begangen. Als Erwachsener sei er wegen Raufhandel, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und unbefugten Umgangs mit Betäubungsmitteln verurteilt worden. Diese Delikte lägen teilweise über drei Jahre zurück und belegten keine kriminelle Energie oder Anzeichen für Kollusionshandlungen.