A. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Sie wirft ihm vor, am 1. März 2021 in der Wohnung von B.________ zusammen mit diesem und C.________ gewaltsam gegen D.________ vorgegangen zu sein. Der Geschädigte sei geschlagen, möglicherweise getreten und mit einem entzündeten Haarspray verbrannt worden. Anschliessend sei er aus der Wohnung getragen und auf die Strasse geworfen worden. Er habe zwei Halswirbelbrüche, diverse Prellungen und Schürfungen am Körper sowie Verbrennungen an der linken Gesichtshälfte und am linken Unterarm erlitten.