C. Mit Beschwerde in Strafsachen vom 25. März 2022 beantragt A.________ vor Bundesgericht, den Beschluss der Strafkammer des Obergerichts vom 18. Februar 2022 aufzuheben und ein neues psychiatrisches Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellen zu lassen. Eventualiter sei der angefochtene Beschluss aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Vorinstanz und die Staatsanwaltschaft haben auf Vernehmlassung verzichtet. Erwägungen: