Er beantragte neben einer Erstreckung der Frist zur Beschwerdeverbesserung die unentgeltliche Rechtspflege mit Guido Ehrler als Rechtsbeistand. Mit Verfügung vom 6. Februar 2020 erstreckte die instruierende Appellationsgerichtspräsidentin die Nachfrist für die Beschwerdebegründung letztmalig und wies gleichzeitig das Gesuch um amtliche Verteidigung ab. Mit Eingabe vom 13. Februar 2020 beantragte A.________, die Verfügung des Strafgerichts vom 3. Januar 2020 sei aufzuheben. Die Angelegenheit sei an das Strafgericht zur Behandlung der Einsprache vom 26. Dezember 2019 gegen den Strafbefehl vom 27. August 2019 zurückzuweisen.