Gegen diesen Nichteintretensentscheid erhob A.________ am 12. Januar 2020 eigenhändig Beschwerde beim Appellationsgericht Basel-Stadt. Mit Verfügung vom 17. Januar 2020 setzte die instruierende Appellationsgerichtspräsidentin A.________ eine Nachfrist, um die Beschwerde gesetzeskonform zu begründen. Mit Schreiben vom 4. Februar 2020 teilte A.________ mit, er werde nunmehr durch Rechtsanwalt Guido Ehrler vertreten. Er beantragte neben einer Erstreckung der Frist zur Beschwerdeverbesserung die unentgeltliche Rechtspflege mit Guido Ehrler als Rechtsbeistand.