Die Staatsanwaltschaft hat im Haftverlängerungsgesuch sowie in ihrer Vernehmlassung an das Bundesgericht nachvollziehbar aufgezeigt, dass sie nunmehr bemüht ist, das vergleichsweise komplexe und aufwändige Verfahren mit 18 Mitbeschuldigten vordringlich zu behandeln. Das Vorbereiten der Schlussvorhalte sowie der Anklageschriften mag für den Beschwerdeführer auf den ersten Blick nicht erkennbar sein, da es im Hintergrund geschieht; diese Arbeiten werden aber gemäss den Aussagen, auf welche die Staatsanwaltschaft zu behaften ist, ausgeführt.