Diese Ausführungen bestätigte die Staatsanwaltschaft in ihrer Vernehmlassung an das Bundesgericht. Sie hielt fest, sie bereite zurzeit die Anklageschriften mit teilweise mehreren Dossiers der 18 Mitbeschuldigten für den Schlussvorhalt vor. Zudem würde sie zahlreiche Beweisergänzungen der Rechtsanwälte prüfen. 4.4. Es trifft zu, dass das Verfahren insgesamt bereits ungebührlich lange dauert. Wie dies indessen auch der Beschwerdeführer zu Recht hervorhob, wurde die Staatsanwaltschaft dafür bereits gerügt (vgl. Urteil 1B_496/2022 vom 2. November 2022 E. 7). Seither sind knapp fünf Monate vergangen und es haben unbestrittenermassen diverse Einvernahmen stattgefunden.