Damit hat sie eine Verletzung des Beschleunigungsgebots zumindest implizit verneint. Dem aktenkundigen Haftverlängerungsgesuch 20. Januar 2023 lässt sich entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft plant, zwei Mitbeschuldigte einzuvernehmen, um diesen die Aussagen weiterer Mitbeschuldigten vorzuhalten. Anschliessend werde über Beweisergänzungsanträge entschieden und allen Beschuldigten (voraussichtlich schriftlich) der Schlussvorhalt gemacht sowie die Anklageschriften vorbereitet. Diese Ausführungen bestätigte die Staatsanwaltschaft in ihrer Vernehmlassung an das Bundesgericht.