_ habe dem Opfer gesagt, dass man es nicht mehr gehen lassen und gleichentags umbringen werde, falls es das Geld nicht bringen sollte. Anschliessend seien er und der Gläubiger mit dem Personenwagen, in dem sich das Opfer befunden habe, an einen anderen Ort gefahren, wo das Opfer die Polizei habe herbeirufen lassen können (Dossier 2). Am 16. April 2021 um ca. 22.00 Uhr habe A.________ an einer Massenschlägerei zwischen zwei Gruppierungen mitgewirkt. Dabei habe er mit zahlreichen Mitbeteiligten zwei Opfer mit Eisenstangen, Kanthölzern, einem Messer und Faustschlägen traktiert. Das eine Opfer habe Kopfverletzungen erlitten und hospitalisiert werden müssen.