Dieser habe sich dabei den linken Oberschenkelknochen gebrochen (Dossier 1). Weiter habe er am Nachmittag des 28. Juli 2020 jemanden bei der Eintreibung von Schulden unterstützt. Bei einem Treffen an einem Bahnhof habe er dem Schuldner gedroht, er werde dessen Kopf unter Wasser drücken und ihn umbringen. Sodann habe er das Opfer mit seiner rechten Hand am Hals gepackt, fest zugedrückt und es hochgehoben. Dabei sei es dem Opfer schwarz vor den Augen geworden. Danach habe A.________ das Opfer mit viel Kraft auf den Boden geworfen. Dieses sei mit dem Kopf und der rechten Schulter am Boden aufgeschlagen.