3. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Staatsanwaltschaft See/Oberland und dem Bezirksgericht Pfäffikon, Zwangsmassnahmengericht, Einzelrichterin, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 9. Mai 2023 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Das präsidierende Mitglied: Müller Die Gerichtsschreiberin: Kern