Mit Verfügung vom 13. Februar 2023 hiess das Zwangsmassnahmengericht am Bezirksgericht Pfäffikon, Einzelrichterin, das Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft vom 26. Januar 2023 gut. Mit Eingabe vom 20. März 2023 hat A.________ gegen diese Verfügung "Beschwerde und Einspruch" an das Bundesgericht erhoben. Die Staatsanwaltschaft schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Das Zwangsmassnahmengericht hat auf Vernehmlassung verzichtet.