__ gegen den Einzelrichter ein Ausstandsgesuch, welches das Obergericht des Kantons Schaffhausen mit Entscheid vom 22. Februar 2022 abwies, soweit es darauf eintrat. Das Obergericht führte zusammenfassend aus, dass sich die abgelehnte Gerichtsperson nicht zur Frage geäussert habe, ob hinreichende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen würden. Sie habe einzig geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gegeben seien. Die Abweisung des Gesuchs sei zufolge Aussichtslosigkeit der Zivilklage erfolgt. Ein Ausstandsgrund liege daher nicht vor.