Im Begleitschreiben hält er unmissverständlich fest, dass er bestimmt nichts dafür zahlen werde, dass die überbezahlten Juristen ihre Arbeit machen; weiter ergeht er sich in Beschimpfungen der Juristen, die seinen Fall bearbeiteten, und fordert das Bundesgericht auf, die Zürcher Justiz zu korrigieren und ihm sein Eigentum zurückzugeben.