Mit Verfügung vom 31. März 2022 wurde A.________ Frist bis zum 25. April 2022 angesetzt, um einen Kostenvorschuss von Fr. 2'000.- zu leisten. Mit Eingabe vom 25. April 2022 reichte A.________ den ihm vom Bundesgericht für die Bezahlung des Kostenvorschusses zugestellten Einzahlungsschein in Stücke gerissen und mit der Aufschrift "sonst noch ganz dicht ?" versehen ein. Im Begleitschreiben hält er unmissverständlich fest, dass er bestimmt nichts dafür zahlen werde, dass die überbezahlten Juristen ihre Arbeit machen;