Die Ziffern 4 und 5 der Verfügung vom 9. November 2021 betreffend Abweisung von Beweisanträgen hob die Staatsanwaltschaft zwecks Wiedererwägung von Amtes wegen auf, da sie in Verletzung des rechtlichen Gehörs erfolgt war. Nach Berücksichtigung der Eingabe des Rechtsanwalts wies die Staatsanwaltschaft die Beweisanträge sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und um Beiordnung von Rechtsanwalt Burkhalter mit Verfügung vom 11. November 2021 abermals ab.