_ bereits entsprochen worden sei und hiess weitere Anträge auf Einvernahmen gut. Die übrigen Beweisanträge wies sie, wie auch das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und um Beiordnung von Rechtsanwalt Burkhalter als amtlichen Rechtsbeistand ab. Am 10. November 2021 gelangte doch noch eine Stellungnahme von A.________ ein. Die Abklärung der Sendungsnummer ergab, dass die Sendung am 8. November 2021 um 23:58 Uhr aufgegeben und die ihm angesetzte Frist damit gewahrt worden war. Mit Verfügung vom 11. November 2021 wurde von den mit Eingabe vom 8. November 2021 gestellten Anträgen Kenntnis genommen.