A. Die Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben des Kantons Bern führt gestützt auf eine Strafanzeige vom 20. Mai 2021 ein Verfahren gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Körperverletzung, begangen zum Nachteil von A.________. Die Strafanzeige hat einen Vorfall vom 19. Mai 2021 im Regionalgefängnis Biel zum Gegenstand. An diesem Tag hatte A.________ zweimal mit einer Zigarette den Feueralarm in seiner Zelle ausgelöst. Im Rahmen einer deswegen gegen ihn ausgesprochenen Disziplinarmassnahme wurde er in eine kameraüberwachte Sicherheitszelle gebracht. Dort zerstückelte er die Matratze, baute sie zu einem Haufen vor der Zelltüre auf und zündete sie an.