Nichts zu seinen Gunsten ableiten kann der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang sodann aus dem Urteil des Bundesgerichts 1B_15/2023 vom 24. Januar 2023. Anders als vorliegend lagen diesem Entscheid nicht komplexe Vermögensdelikte mit einer Vielzahl an geschädigten Personen zugrunde, sondern war ein überschaubares Gewaltdelikt mit wenigen Verfahrensbeteiligten zu beurteilen. Die Möglichkeiten, kolludierend auf die Ermittlungshandlungen einzuwirken, waren für den damaligen Beschuldigten damit naturgemäss deutlich geringer, als sie es für den Beschwerdeführer sind.