_ sei es willkürlich, wenn bei ihm die Gefahr von Kollusionshandlungen weiterhin bejaht werde, erweist sich seine Kritik als unbegründet. Die Prüfung der Haftvoraussetzungen ist bei mehreren Mitbeschuldigten individuell zu beurteilen (Urteil 1B_118/2023 vom 24. März 2023 E. 3.3). Wie gesagt geht die Vorinstanz nach dem aktuellen Ermittlungsstand davon aus, dass es sich beim Beschwerdeführer um die treibende Kraft hinter den untersuchten Betrugsvorgängen handelt. Namentlich soll nur er den gesamten Überblick über die betrügerischen Warenbestellungen gehabt haben und soll er und nicht B.________ für den Weiterverkauf der Waren zuständig gewesen sein.