___ bisher noch nicht mit allen Vorwürfen konfrontiert worden. In den nächsten Wochen seien deshalb weitere Einvernahmen geplant und bestehe daher seitens des Beschwerdeführers ein konkretes Interesse, Einfluss auf das Aussageverhalten des unterdessen aus der Untersuchungshaft entlassenen B.________ zu nehmen. Noch ausstehend seien zudem die Befragungen mit den Vertretungen der geschädigten Unternehmen und es sei weiterhin ungeklärt, über welche Absatzkanäle die betrügerisch erworbenen Waren weiterverkauft worden seien.