Auch wenn die aktuelle Beweislage darauf hindeute, dass dem Beschwerdeführer die Hauptverantwortung für die betrügerischen Warenbestellungen und den Weiterverkauf zugekommen sei, gestalte sich die Aufklärung des Sachverhalts mit über 20 geschädigten Personen komplex und bestehe angesichts der hohen Deliktssumme ein erhöhtes öffentliches Interesse an der ungestörten Ermittlung der tatsächlichen Tathergänge. Aufgrund der grossen Anzahl geschädigter Personen und Anzeigen seien der Beschwerdeführer und B.________ bisher noch nicht mit allen Vorwürfen konfrontiert worden.