Mit dieser Vorgehensweise sollen A.________ und B.________ über 20 Unternehmen im Umfang der bestellten aber nicht bezahlten Waren geschädigt haben, wobei sich die Schadensumme auf rund Fr. 350'000.-- belaufe. A.b. A.________ wurde am 28. September 2022 festgenommen. In der Folge versetzte ihn das Zwangsmassnahmengericht am Kreisgericht St. Gallen mit Entscheid vom 1. Oktober 2022 in Untersuchungshaft bis vorläufig längstens am 29. Dezember 2022. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen bestätigte die Haftanordnung mit Entscheid vom 16. November 2022. Auf die von A.___