2. Dem Beschwerdeführer wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt: 2.1. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 2.2. Rechtsanwalt Dr. Basil Huber wird als unentgeltlicher Rechtsvertreter ernannt und für das bundesgerichtliche Verfahren aus der Bundesgerichtskasse mit einem Honorar von Fr. 1'500.-- (pauschal, inkl. MWST) entschädigt.